In nur wenigen Schritten ermitteln wir für Sie die ideale Headset-Lösung

AGB Gewerbe

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Industrie, Handel, Handwerk und Gewerbe

Comhead Headset Company GmbH (nachfolgend Headset Company genannt), Borsteler Chaussee 51, D-22453 Hamburg

1. Allgemeines
Sämtlichen Angeboten, Lieferungen und Leistungen liegen diese AGBs zugrunde. Hiervon abweichende Bedingungen des Kunden, die nicht ausdrücklich anerkannt wurden, sind unverbindlich. Dies gilt auch, wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wurde.

2. Preise
Alle Preise sind Nettopreise in € zuzüglich der zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Mehrwertsteuer. Diese freibleibenden Angebote sind für Industrie, Handel, Handwerk und Gewerbe bestimmt.

3. Bestellung und Auftrag
Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn Headset Company Ihren Auftrag durch Lieferung der Ware, bzw. durch Zusendung einer Auftragsbestätigung in Textform annimmt. Hiervon ausgenommen ist explizit die automatisch generierte Eingangsbestätigung einer Onlinebestellung, welche per E-Mail versandt wird. Headset Company kann vom Vertrag zurücktreten, wenn uns eine Zahlungseinstellung, die Eröffnung des Konkurs- oder gerichtlichen Vergleichsverfahrens, die Ablehnung des Konkurses mangels Masse, Wechsel- oder Scheckproteste oder andere konkrete Anhaltspunkte über Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Kunden bekannt werden.

4. Zahlungsbedingungen
Grundsätzlich werden alle Bestellungen von Headset Company per Vorkasse oder Kreditkartenzahlung geliefert. Abweichend hiervon kann Headset Company einer Belieferung auf offene Rechnung oder der Zahlung per Lastschriftverfahren zustimmen. Der Kunde hat hierauf jedoch keinen Anspruch. Die Zahlungsweise kann jederzeit von Headset Company geändert werden. Rechnungen sind, wenn nicht anders vereinbart, innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Headset Company ist berechtigt, im Falle von Zahlungsverzug gesetzliche Verzugszinsen zu berechnen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Eine Aufrechnung der Forderungen steht dem Kunden nicht zu. Der Kunde befindet sich nach Ablauf der vereinbarten Zahlungsfrist automatisch auch ohne Zusendung einer Mahnung im Zahlungsverzug. Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, hat Headset Company Anspruch auf die Zahlung eines Schadenersatzes in Höhe von 15% des brutto Auftragswertes, mindestens jedoch 115,- € für den entstandenen administrativen Mehraufwand. Ungeachtet dessen gilt schon jetzt ein Verzugszins in Höhe von 1,8 % pro Monat für die offenen Forderungen als vereinbart. Die vereinbarten Klauseln bzgl. des Schadenersatzes und der Verzugszinsen beeinträchtigt nicht die sofortige Fälligkeit und Höhe der offenen Forderung.

5. Lieferfrist
Wir bringen in der Regel innerhalb von 24 Stunden all diejenigen Artikel auf den Versandweg, die bei uns ab Lager sofort verfügbar sind. Über Artikel die nicht sofort verfügbar sind wird Headset Company den Kunden unterrichten und ihn über die vermutliche Lieferzeit informieren. Die Lieferfrist verlängert sich ggf. um die Zeit, bis der Kunde alle Angaben und Unterlagen übergeben hat, welche für die Ausführung des Auftrages notwendig sind. Lieferverzögerungen, die durch gesetzliche oder behördliche Anordnungen (z.B. Import- und Exportbeschränkungen) verursacht werden und nicht von uns zu vertreten sind, verlängern die Lieferfrist entsprechend der Dauer derartiger Hindernisse. Geraten wir mit der Lieferung in Verzug, so kann der Kunde nach einer schriftlichen, angemessenen Fristsetzung vom Auftrag zurücktreten. Weitergehende Schadenersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Ein Rücktritt vom Auftrag ist auch ausgeschlossen, wenn es sich bei dem bestellten Artikel um eine Sonderanfertigung auf Kundenwunsch oder einen extra auf Kundenwunsch bestellten Artikel handelt.

6. Lieferung, Versand, Gefahrenübergang
Wir liefern innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ab einem Auftragswert von 250,- € zzgl. MwSt. frachtfrei. Für Bestellungen mit einem Warenwert unter 250,- € zzgl. MwSt. fallen anteilige Transport- und Verpackungskosten an. Für Aufträge mit einem Warenwert unter 40,- € netto berechnen wir einen Mindermengenzuschlag von 15,-€ zzgl. MwSt. Die Kosten für den Transport und die Verpackung werden separat aufgeführt und sind der aktuellen Versandkostenliste zu entnehmen. Die Versandart, den Versandweg und die mit dem Versand beauftragte Firma (Spediteur) können wir nach unserem Ermessen bestimmen. Der Gefahrenübergang auf den Kunden erfolgt, sobald die Sendung mit den Liefergegenständen von Headset Company an den Spediteur übergeben wird. Eine generelle Transportversicherung von Seiten Headset Company besteht nicht.

7. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus diesem Vertrag Eigentum des Verkäufers.

Der Käufer verpflichtet sich, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und sie auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.

Der Käufer ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware an Dritte zu verpfänden oder sicherungshalber zu übereignen. Der Käufer ist jedoch berechtigt, die Vorbehaltsware zu verwenden und im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern, solange er nicht mit seinen Zahlungsverpflichtungen im Verzug ist. Die aus der Veräußerung gegenüber seinen Geschäftspartnern entstehenden Forderungen tritt der Käufer sicherungshalber an den Verkäufer ab.
Der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Der Verkäufer ermächtigt widerruflich den Käufer, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung in eigenem Namen einzuziehen. Das Recht des Verkäufers, die Forderungen selbst einzuziehen, wird dadurch nicht berührt. Der Verkäufer wird die Forderungen jedoch nicht selbst einziehen und die Einzugsermächtigung nicht widerrufen, solange der Käufer seine Zahlungspflichten ordnungsgemäß erfüllt. Verhält sich der Käufer gegenüber dem Verkäufer vertragswidrig, insbesondere kommt er mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, kann der Verkäufer vom Käufer verlangen, dass dieser die abgetretenen Forderungen und die jeweiligen Schuldner bekannt gibt, den jeweiligen Schuldnern die Abtretung mitteilt und dem Verkäufer alle Unterlagen aushändigt sowie alle Angaben macht, die der Verkäufer zur Geltendmachung der Forderungen benötigt.
 
Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Käufer erfolgt stets namens und im Auftrag für den Verkäufer. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Sachen verarbeitet, die nicht im Eigentum des Verkäufers stehen, erwirbt der Verkäufer Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Sachen im Zeitpunkt der Verarbeitung.
Wird die Vorbehaltsware mit anderen dem Verkäufer nicht gehörenden Sachen untrennbar verbunden oder vermischt, erwirbt der Verkäufer Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verbundenen oder vermischten Sachen im Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung. Sofern die Verbindung oder Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Käufer dem Verkäufer anteilsmäßig das Miteigentum überträgt. Der Verkäufer nimmt diese Übertragung an. Der Käufer wird das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum an der Sache für den Verkäufer verwahren.
 
Wird die Vorbehaltsware gepfändet oder ist sie sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt, ist der Käufer verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, den Dritten auf die Eigentumsrechte des Verkäufers hinzuweisen und den Verkäufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit der Verkäufer seine Eigentumsrechte durchsetzen kann. Der Käufer haftet für die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten gegenüber dem Verkäufer, sofern der Dritte nicht in der Lage ist, diese Kosten dem Verkäufer zu erstatten.
 
Der Verkäufer verpflichtet sich, auf Verlangen des Käufers, die ihm zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert den Wert der offenen Forderungen gegen den Käufer um 10 % übersteigt.

8. Software, Literatur und Datenträger
Bei Lieferung von Software, Literatur und anderen Datenträgern gelten über unsere Bedingungen hinaus die besonderen Lizenz- und sonstigen Bedingungen des Herstellers. Der Kunde erkennt mit der Entgegennahme der Software deren Geltung ausdrücklich an. Headset Company ist Händler und übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der gelieferten Software, Literatur und Datenträger. Software, Literatur und Datenträger sind grundsätzlich von der Rücknahme ausgeschlossen.

9. Reklamation
Sollte ein von uns geliefertes Produkt nicht der Beschreibung in der Auftragsbestätigung entsprechen, so hat der Kunde das Recht den Artikel zurück zu geben. In diesem Fall muss sich der Kunde schriftlich (Fax, Brief oder E-Mail) an Headset Company wenden und eine Rücksendenummer beantragen. Rücksendungen ohne Rücksendenummer werden nicht entgegengenommen. Die Ware muss innerhalb von 15 Tagen in der original Verpackung, mit einer Rechnungskopie in der Sendung, frei gemacht (Porto bezahlt) und der Rücksendenummer gut leserlich außen auf dem Versandkarton angebracht an die folgende Adresse zurückgesandt werden: Comhead Headset Company GmbH, Borsteler Chaussee 51, 22335 Hamburg Die Kosten und das Risiko für den Transport gehen zu Lasten des Kunden. Sonderanfertigungen und Artikel die auf speziellen Kundenwunsch bestellt werden können nicht zurück gegeben werden. Gutschriften verlieren ihre Gültigkeit nach einem Jahr.

10. Gewährleistung / Haftungsausschluß
Aufgrund unserer Eigenschaft als Vermittler bzw. Händler, gewährt Headset Company keine Garantie in Bezug auf die von uns vertriebenen Produkte. Bei den angegebenen Garantiezeiten handelt es sich ausschließlich um Garantien und Gewährleistungen der jeweiligen Hersteller. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart und / oder bei der jeweiligen Produktbeschreibung angegeben wurde, gilt gegenüber gewerblichen Kunden, dass die Verjährungsfrist für Mängelansprüchen 24 Monate beträgt, gerechnet ab Gefahrenübergang. Im Falle eines berechtigten Gewährleistungsanspruches gegenüber Headset Company sind wir berechtigt, nach eigenem Ermessen den defekten bzw. fehlerhaften Artikel gegen einen gleichwertigen neuen oder gebrauchten Artikel auszutauschen, den Artikel zu reparieren oder eine Zeitwertgutschrift, dessen Höhe von Headset Company festgelegt wird, für den Artikel zu erstellen. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde Eingriffe und/oder Reparaturen an Geräten vornimmt oder durch Personen vornehmen lässt, die nicht von Headset Company autorisiert wurden. Keine Gewähr übernehmen wir für Mängel und Schäden, die aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, Nichtbeachtung von Anwendungshinweisen oder fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung entstanden sind. Dies gilt insbesondere für den Betrieb der Gegenstände mit falscher Stromart oder -spannung sowie Anschluss an ungeeigneten Stromquellen. Das gleiche gilt für Mängel und Schäden, die aufgrund von Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingten Überspannungen, Feuchtigkeit aller Art, falscher oder fehlender Programm-Software und/oder Verarbeitungsdaten zurückzuführen sind, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind oder auf eine normale Abnutzung des Produktes zurück zu führen sind. Ein etwaiger Schadenersatz, egal aus welchem Grund, ist in jedem Fall in der Höhe nach auf die Rückerstattung des Kaufpreises begrenzt. Weiterreichende Schadensersatzansprüche werden hiermit ausgeschlossen. Für Produkte die außerhalb der Garantie sind, bzw. für die ein Ausschluss der Gewährleistung vereinbart ist, wird ein kostenpflichtiger Kostenvoranschlag für die Reparatur erstellt.

11. Verwendung von Kundendaten
Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erfolgt grundsätzlich nach den datenschutzrechtlichen Bestimmungen und Gesetzen. Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert, auch für eigene Werbezwecke verarbeitet und ihr Namen, Titel und Adressdaten an ausgewählte Unternehmen weitergegeben, sofern wir glauben, dass deren Angebote für unsere Kunden von Interesse sind. Bei der Datenverarbeitung und -übermittlung werden Ihre schutzwürdigen Belange gemäß den gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigt. Hinweis: Der weiteren Verwendung Ihrer Daten zu Werbezwecken können Sie jederzeit widersprechen durch Mitteilung an: Comhead Headset Company GmbH, Borsteler Chaussee 51, 22453 Hamburg (feedback@comhead.de)

12. Gerichtsstand, Teilunwirksamkeit, anwendbares Recht
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg. Das Vertragsverhältnis unterliegt allein deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Sollte eine Klausel dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt.

Zuletzt angesehen